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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Gera arbeitet daran, die Webseite den Bedürfnissen aller Nutzerinnen und Nutzern anzupassen. Die städtische Homepage ist derzeit nur teilweise mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar, wird jedoch einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich den Anforderungen angepasst.

Derzeit bietet der Geraer Internetauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit. Im Rahmen unseres Engagements für Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit sind die beteiligten Mitarbeitenden aber bestrebt, alle relevanten Zugänglichkeitsstandards einzuhalten.

 

Nicht barrierefreie Inhalte 

  • Abkürzungen: Wir versuchen weitgehend die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden oder wir verwenden beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.
  • Einfache Sprache: Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies aufgrund der komplexen Inhalte möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt. 
  • PDF-Dokumente: Es sind nicht barrierefreie PDF-Dokumente auf der Webseite vorhanden. In vielen Fällen finden Sie diese Inhalte jedoch zusätzlich als barrierefreie Alternative auf der Website. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich auf der städtischen Homepage zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen. 
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. 
  • Die Website verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache
  • Auf der Webseite der Stadt Gera gibt es Verlinkungen und Einbindungen zu Audio- und Videodateien. Diese Angebote sind nicht mit Audiodeskription versehen. 
  • Bilder sind mit einem Alternativtext versehen. Eine inhaltliche Überprüfung der Texte steht noch aus. 
  • Das Geoportal sowie die Kartenanwendungen auf der städtischen Homepage sind nicht barrierefrei.
  • Auf der Consul Webseite und zugehörigen Subdomains sind vereinzelt Anwendungen eingebunden, mit denen städtische Dienstleistungen auf elektronischem Wege beantragt werden können. Aus technischen Gründen lassen sich einige Funktionen dieser Anwendungen nicht immer barrierefrei realisieren. Wir arbeiten hier stetig an Verbesserungen und bieten Ihnen stets eine Alternative, um die jeweilige Dienstleistung auf nichtelektronischem Wege in Anspruch nehmen zu können.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung sowie einer Prüfung durch die zentrale Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit Thüringen.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns als Nutzerin oder Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir bemühen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.

 

Anschrift

Stadtverwaltung Gera

Bürgerbeteiligung

Amthorstraße 11 07545 Gera

Postanschrift

Kornmarkt 12 07545 Gera

E-Mail

buergerbeteiligung@gera.de

Barrierefreier Zugang

Kornmarkt ja

Tel.

0365 838 - 0

Fax

0365 838 - 0

Servicezeiten

Montag 08:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden.

Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen Herr Joachim Leibiger Häßlerstraße 6 99096 Erfurt

Tel: 0361 573 11 8000 Fax: 0361 57 31 18 010

E-Mail: kontakt@tlmb.thueringen.de