Quartier Mitte
Quartier Mitte: Der Weg zum neuen Stadtbild
Am 1. April 2026 hat der Stadtrat die Entwicklung der Fläche entlang der Breitscheidstraße wieder selbst in die Hand genommen. Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Quartier Mitte“ beenden wir den bisherigen Stillstand. Die Basis für eine spürbare Weiterentwicklung ist geschaffen – auch wenn bis zur endgültigen Realisierung noch einige Schritte vor uns liegen.
Vom Entwurf zum Baurecht
Der künftige Bebauungsplan dient in erster Linie dazu, rechtliche Sicherheit zum Bauen zu schaffen. Der Weg dorthin sieht so aus:
Vorentwurf: Wir erarbeiten einen ersten Entwurf und stellen ihn der Öffentlichkeit vor.
Dialog und Anpassung: Die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden fließen in die Überarbeitung ein.
Rechtskraft: Sobald der Stadtrat die endgültige Satzung beschließt, gilt gesichertes Baurecht.
Das gibt den Flächeneigentümern einen verlässlichen Rahmen und die nötige Planungssicherheit für ihre Projekte und Verhandlungen.
Was regelt der Bebauungsplan genau?
Im Kern geht es um die klare Abgrenzung zwischen öffentlichem Raum und Bauland. So wird verbindlich verankert, wie groß der Platz vor dem KuK und die Grünflächen sein werden. Das Baurecht regelt zudem die Art und das Maß der Bebauung. Dabei lassen wir bewusst Spielraum für verschiedene Gebäudeformen (Kubaturen). So stellen wir sicher, dass sich die Projekte wirtschaftlich gut umsetzen lassen und der Bebauungsplan auch langfristig funktioniert, ohne ständig geändert werden zu müssen.
Wie lange dauert das?
Ein solches Verfahren nimmt in der Regel etwa zwei Jahre in Anspruch – bei komplexen Projekten oft auch länger. Wir sprechen hier also von einer mittel- bis langfristigen Entwicklung.
Und danach?
Sobald die Flächenplanung abgeschlossen ist, folgt die Detailarbeit (Objektplanung). Dann geht es an die genaue Ausgestaltung konkreter Bereiche wie dem Platz vor dem KuK, dem Baufeld 3 und der Grünfläche an der Breitscheidstraße.